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BGH, 11.06.1953 - 4 StR 411/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 12.10.1914 - I 590/14
1. Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. auch gegenüber …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 411/52
Gegenüber einer verleumderischen Ehrabschneidung hat das Reichsgericht die Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB nur für engstens begrenzte Fälle zugelassen (RGSt 48, 414; 58, 39; 59, 417). - RG, 07.12.1923 - I 922/23
Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. bei einer …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 411/52
Gegenüber einer verleumderischen Ehrabschneidung hat das Reichsgericht die Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB nur für engstens begrenzte Fälle zugelassen (RGSt 48, 414; 58, 39; 59, 417).